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Englisch mit Bildungsgutschein

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Qualifizierungsmaßnahmen – Hinweise zum Bildungsgutscheinverfahren

Nach § 77 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist.

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger, als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen ist (§ 77 Absatz 1 Nr. 3 SGB III).

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Berater Ihre Möglichkeiten einer Weiterbildung. Dieser händigt Ihnen – bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen – einen Bildungsgutschein aus.

(Quelle(Auszug): http://www.arbeitsagentur.de)

 


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